Kieferorthopädie

Unsere Praxis ist qualifiziert für die sogenannte Kassenzahnspange.

Die Kontrolle der Zahnstellung ist Teil unserer umfassenden Vorsorge im Rahmen der allgemeinen zahnärztlichen Untersuchung.

Je nach Lebensalter, vom Kindesalter angefangen bis ins hohe Erwachsenalter können und sollen Zahnfehlstellungen behoben werden. Oftmals ist eine logopädische Behandlung notwendig, wenn es sich um Schluckstörungen oder Zungenpressen handelt.

Ähnlich zweier Zahnräder die exakt ineinandergreifen, sollen die Ober- und Unterkieferzähne eine perfekte Bissstellung aufweisen – eine der Säulen, um lebenslang gesunde Zähne zu haben.

Wir beraten gerne und ausführlich über die Behandlungsmöglichkeiten.

Eine genaue Planung – bestehend aus Modellanalyse, Fernröntgenvermessung und Panoramaröntgen – ergibt den Behandlungsplan. Die festsitzende Behandlung mit sogenannten Brackets und Bögen dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Auf Wunsch verwenden wir auch „zahnfarbene“ Brackets.

Kieferorthopädische Implantate und Freilegung von retinierten Zähnen gehören auch zu unserem Behandlungsspektrum.

 

 

Honorare für kieferorthopädische Behandlungen gemäß § 153aASVG ab 01.07.2015:

Kieferorthopädische Beratung… 51,60 €
Interzeptive Behandlung… 896.- €
Reparatur der interzeptiven Behandlung… 61,90 €
IOTN-Feststellung mit Röntgenbild… 51,60 €
Behandlungspauschale festsitzende Hauptbehandlung… 3612.- €
Reparatur der festsitzenden Hauptbehandlung… 61,90 €
Ausgliederung nach Behandlerwechsel… 180,60 €
Abbruch der kieferorthopädischen Hauptbehandlung… 180,60 €